Welche Gebäude brauchen wann einen Energiepass?

Muster eines Energiepasse
Bis zum 30.09.2008 können Eigentümer zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wählen. Nach diesem Zeitpunkt brauchen Eigentümer von Wohnhäusern mit weniger als 5 Wohnungen und Häuser, die vor 1977 gebaut wurden immer einen Bedarfsausweis. Bei Häusern mit mehr als 5 Wohnungen und bei Häusern, die nach Wärmeschutzverordnung `77 energetisch verbessert wurden, kann auch nachher zwischen Verbrauchspass und Bedarfspass frei gewählt werden.
Auf alle Fälle gilt: Der Bedarfsausweis ist in jedem Fall qualitativ besser - berücksichtigt er doch die vorhandene Heizungstechnik und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Fragen beantwortet gerne Ihr Schornsteinfeger!