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Schornsteinfegerinnung Pfalz und Rheinhessen
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Welche Gebäude brauchen wann einen Energiepass?


Muster eines Energiepasse
Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, brauchen den Pass ab dem 1.7.2008 - neuere Wohngebäude ab 1.1.2009. Eigentümer von Nichtwohngebäuden (Geschäftshäuser, Gewerbebetriebe etc.) müssen erst ab dem 1.7.2009 einen Energiepass haben. Für Neubauten über 50m² Wohnfläche gilt seit 2002 die Ausweispflicht.


Bis zum 30.09.2008 können Eigentümer zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wählen. Nach diesem Zeitpunkt brauchen Eigentümer von Wohnhäusern mit weniger als 5 Wohnungen und Häuser, die vor 1977 gebaut wurden immer einen Bedarfsausweis. Bei Häusern mit mehr als 5 Wohnungen und bei Häusern, die nach Wärmeschutzverordnung `77 energetisch verbessert wurden, kann auch nachher zwischen Verbrauchspass und Bedarfspass frei gewählt werden.
Auf alle Fälle gilt: Der Bedarfsausweis ist in jedem Fall qualitativ besser - berücksichtigt er doch die vorhandene Heizungstechnik und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Fragen beantwortet gerne Ihr Schornsteinfeger!

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